Welche Rechtsform als Interim Manager?

Für einen Interim Manager gibt es Unterschiede bezüglich der Wahl der Rechtsform (Einzelfirma, GmbH oder AG). Diese Unterschiede betreffen vor allem die Haftung, die Besteuerung, die Art der Buchführung sowie die Reputation gegenüber dem Kunden.

  1. Haftung: Als Einzelunternehmer haftet der Interim Manager persönlich für alle Geschäftsrisiken. Bei einer GmbH oder einer AG ist das Haftungsrisiko beschränkt, da diese Rechtsformen eigene juristische Personen sind.
  2. Besteuerung: Die Besteuerung hängt von der Rechtsform ab. Eine Einzelfirma unterliegt der Einkommenssteuer, während eine GmbH oder AG als juristische Person Körperschaftssteuer zahlen muss. Die Besteuerung kann je nach Situation und Höhe des Einkommens unterschiedlich ausfallen.
  3. Buchführung: Die Buchführungsanforderungen sind bei einer Einzelfirma weniger umfangreich als bei einer GmbH oder AG, da es keine Pflicht zur doppelten Buchführung gibt. Bei einer GmbH oder AG muss die Buchführung nach den Vorschriften des Obligationenrechts geführt werden, was mit einem höheren administrativen Aufwand verbunden sein kann.
  4. Reputation: Viele Kunden sehen die Beauftragung einer Einzelfirma kritisch, aufgrund der Problematik mit der Scheinselbstständigkeit. Auch die Provider bestehen normalerweise auf einer GmbH oder AG.

Weitere Faktoren, die bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigt werden sollten, sind die Grösse des Unternehmens, das geplante Geschäftsvolumen, das Risikoprofil, die geplante Dauer der Tätigkeit sowie die individuellen steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Es ist empfehlenswert, sich von einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die optimale Rechtsform für die eigene Situation zu finden.